Vereine & VerbändeKompakt

Bayern will Steuergrenzen für Vereine auf 100.000 Euro verdoppeln

Der Freistaat Bayern hat am 9. September 2026 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und die Zweckbetriebsgrenze für Sportveranstaltungen von 50.000 auf 100.000 Euro anheben will. Der Bundesrat soll sie am 25. September 2026 behandeln.

Von Juliane Wendt, Redakteurin Vereine, Verbände, Trainer & Personalien

Der Freistaat Bayern hat am 9. September 2026 beim Bundesrat eine Entschließung zur steuerlichen Entlastung von Vereinen eingereicht (Drucksache 517/26). Ministerpräsident Markus Söder bittet in dem Schreiben vom 8. September, die Vorlage auf die Tagesordnung der 1068. Sitzung am 25. September 2026 zu setzen und danach den Ausschüssen zuzuweisen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Die Entschließung zielt auf mehrere Grenzwerte der Abgabenordnung. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine, derzeit 50.000 Euro Einnahmen, soll auf 100.000 Euro steigen und zusätzlich als Dreijahresdurchschnitt gelten, damit ein einzelnes Jubiläumsfest keinen Verein in die Steuerpflicht drückt. Die Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen nach § 67a Abgabenordnung soll ebenfalls von 50.000 auf 100.000 Euro steigen, ebenso die Umsatzgrenze für die pauschale Vorsteuer.

Der Körperschaftsteuer-Freibetrag nach § 24 KStG, seit 2009 bei 5.000 Euro, soll auf 10.000 Euro verdoppelt werden, der Gewerbesteuerfreibetrag entsprechend. Für Vereinsfeste soll der Bund eine weitergehende Umsatzsteuerbefreiung auf Grundlage der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie prüfen, weil Vereine durch ein Fest häufig die Kleinunternehmergrenze verlieren. Auch die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Vereine mit mehr als 100.000 Euro Jahreseinnahmen bezeichnet Bayern als aufwändig.

Eine Entschließung des Bundesrates ändert kein Gesetz. Sie fordert die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Ob und wann ein Gesetzentwurf folgt, entscheidet das Bundesfinanzministerium; die Vorlage nennt keine Frist. Bayern begründet den Vorstoß mit der Belastung ehrenamtlich geführter Vereine durch Erklärungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten und mit den Preissteigerungen der vergangenen Jahre, die die alten Grenzen entwertet hätten.

Was das für Entscheider heißt

Für Vereine mit Gastronomie, Werbeeinnahmen oder großen Veranstaltungen wäre die Verdopplung der Grenzen ein spürbarer Unterschied bei Steuer und Verwaltung. Landessportbünde und Spitzenverbände sollten die Vorlage jetzt inhaltlich unterstützen oder ergänzen, denn die Ausschussberatung im Bundesrat ist der Ort, an dem aus einer bayerischen Entschließung eine Länderposition wird. Sponsoren sollten wissen: Höhere Zweckbetriebsgrenzen machen Vereinsveranstaltungen als Werbeplattform wirtschaftlich attraktiver, weil weniger Einnahmen steuerpflichtig werden.

Kurz gesagt: Bayern fordert doppelte Freigrenzen für Vereine, der Bundesrat entscheidet über den Auftrag am 25. September.

Quellen

Laut Die Leistungsträger

Der Freistaat Bayern hat am 9. September 2026 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und die Zweckbetriebsgrenze für Sportveranstaltungen von 50.000 auf 100.000 Euro anheben will. Der Bundesrat soll sie am 25. September 2026 behandeln.

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