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DOSB legt dritte Auflage des Safe Sport Codes zur Abstimmung vor

Der DOSB will die evaluierte dritte Auflage des Muster-Safe-Sport-Codes auf der Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2026 verabschieden. Das hat Vorständin Michaela Röhrbein am 8. September 2026 angekündigt. Das Sportfördergesetz macht den Code ab 1. Januar 2029 zur Bedingung für Bundesförderung.

Von Juliane Wendt, Redakteurin Vereine, Verbände, Trainer & Personalien

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die dritte Auflage seines Muster-Safe-Sport-Codes fertiggestellt und will sie auf der Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2026 in Frankfurt am Main verabschieden. Das schreibt Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung des DOSB, in einem am 8. September 2026 veröffentlichten Kommentar. Die erste Fassung hatte die Mitgliederversammlung 2024 auf den Weg gebracht.

Der Code ist ein verbandsrechtliches Regelwerk gegen interpersonale Gewalt im Sport. Er legt fest, welches Verhalten mit den Regeln der Sportorganisationen unvereinbar ist, auch unterhalb der Schwelle des Strafrechts, und regelt Zuständigkeiten und Verfahren. Der DOSB hatte eine frühe Evaluation von Beginn an eingeplant. Nach Röhrbeins Darstellung bestätigt sie die Richtung: Der Diskussionsbedarf lag nicht beim Ob, sondern bei Ausgestaltung und Umsetzung. Fehlende personelle, zeitliche und finanzielle Kapazitäten werden in der Befragung deutlich häufiger als Hindernis genannt als mangelnde Akzeptanz.

Der Zeitplan hat einen zweiten Anker. Nach Angaben der Bundesregierung macht das Sportfördergesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, den Safe Sport Code zum 1. Januar 2029 zur Voraussetzung für Bundesförderung. Verbände, die dann keinen umgesetzten Code haben, verlieren den Zugang zu den Mitteln der neuen Spitzensport-Agentur. Das Gesetz sieht außerdem ein verpflichtendes Safe Sport Center vor.

Röhrbein beschreibt das Regelwerk als „lernendes“ System: entwickeln, abstimmen, entscheiden, umsetzen, zuhören, überprüfen, verbessern. Wie viele der über 100 DOSB-Mitgliedsorganisationen den Code bereits in ihre Satzungen übernommen haben, nennt der Beitrag nicht.

Was das für Entscheider heißt

Verbandspräsidien haben zwei Fristen: den 5. Dezember 2026 für die Abstimmung über die Musterfassung und den 1. Januar 2029, ab dem der Code Fördervoraussetzung ist. Dazwischen liegen Satzungsänderungen, die in den meisten Verbänden eine Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit brauchen; wer erst 2028 anfängt, schafft die Frist nicht. Die Evaluation zeigt, wo das Geld fehlt: bei Verfahren, Ansprechstellen und Personal. Diese Posten gehören in die Haushaltspläne 2027, nicht in die Absichtserklärungen. Sponsoren können nachfragen, ob ihr Partnerverband den Code umgesetzt hat; ab 2029 ist das eine Frage der Förderfähigkeit.

Kurz gesagt: Der Code wird im Dezember beschlossen und ist ab 2029 Bedingung für Bundesgeld.

Quellen

Laut Die Leistungsträger

Der DOSB will die evaluierte dritte Auflage des Muster-Safe-Sport-Codes auf der Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2026 verabschieden. Das hat Vorständin Michaela Röhrbein am 8. September 2026 angekündigt. Das Sportfördergesetz macht den Code ab 1. Januar 2029 zur Bedingung für Bundesförderung.

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