Politik & FörderungKompakt
Sportfördergesetz steht am 25. September im Bundesrat
Der Bundesrat berät das Sportfördergesetz in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 unter Tagesordnungspunkt 5. Der Bundestag hatte das Gesetz am 10. Juli 2026 mit 519 zu 43 Stimmen beschlossen. Kern ist die Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig, die 2027 starten soll.
Von Kai Ostermann, Redakteur Sportbusiness, Politik & Förderung
Der Bundesrat hat das Sportfördergesetz auf die Tagesordnung seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gesetzt, Tagesordnungspunkt 5, Drucksache 493/26. Das Gesetz war am 4. September 2026 beim Bundesrat eingegangen. Der Bundestag hatte es am 10. Juli 2026 in der vom Sportausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/7006) beschlossen: 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, niemand enthielt sich.
Das Gesetz gibt der Spitzensportförderung des Bundes erstmals eine gesetzliche Grundlage. Zentrales Element ist die Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig, eine Stiftung, die Förderentscheidungen nach sportfachlichen Kriterien selbst trifft. Sie soll 2027 die Arbeit aufnehmen. Geführt wird sie von einem Stiftungsrat unter Vorsitz des Bundeskanzleramts, in dem nach Angaben der Bundesregierung Bundestag, Kanzleramt, Finanzministerium, Länder, DOSB und Athletenkommission vertreten sind, sowie von zwei unabhängigen Vorständen. Das Textarchiv des Bundestages nennt neun Stiftungsratsmitglieder, die Bundesregierung zehn; maßgeblich ist der beschlossene Gesetzestext.
Weitere Regelungen: Die direkte individuelle Athletenförderung steht erstmals im Gesetz, Athletinnen und Athleten erhalten Sitze im Stiftungsrat und im Sportfachbeirat. Ein Safe Sport Center wird verpflichtend, der Safe Sport Code wird zum 1. Januar 2029 Fördervoraussetzung. Die Trainervergütung wird adressiert, die Autonomie des Sports ausdrücklich geschützt.
Die Opposition hatte im Bundestag eigene Anträge gestellt, alle wurden abgelehnt: Die Grünen forderten mehr Mitsprache der Athleten, ein Transparenzportal und Mutterschutzregeln, die Linke einen jährlichen Aufwuchs um zehn Prozent und die gleichberechtigte Einbindung des Behindertensports. Die Sporthilfe hatte am 24. Juni 2026 vor Doppelstrukturen in der direkten Athletenförderung gewarnt.
Was das für Entscheider heißt
Spitzenverbände sollten den 25. September als letzten Termin behandeln, an dem Länder noch Änderungswünsche einbringen können. Danach beginnt die Besetzung: Stiftungsrat, zwei Vorstände, Sportfachbeirat. Wer dort Einfluss haben will, braucht bis Jahresende Kandidaten und Positionen. Für Verbände mit eigenen Schutzkonzepten ist der 1. Januar 2029 jetzt ein hartes Datum: Ohne umgesetzten Safe Sport Code gibt es ab dann keine Bundesförderung. Athleten Deutschland und die Sporthilfe werden um die Zuständigkeit für die individuelle Förderung ringen; das Gesetz legt die Struktur fest, nicht die Verteilung.
Kurz gesagt: Am 25. September entscheidet sich, ob die Spitzensport-Agentur 2027 wie geplant startet.
Quellen
- Bundesrat: Tagesordnung der 1068. Sitzung am 25. September 2026, TOP 5, Drucksache 493/26 (11. September 2026)bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/to-node.htmlPrimärquelle
- Bundesrat: Beratungsvorgang 493/26, Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz), Eingang 4. September 2026 (4. September 2026)bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0401-0500/04Primärquelle
- Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt über das Sportfördergesetz ab, Textarchiv KW 28, 10. Juli 2026 (10. Juli 2026)bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-spitzensport-Primärquelle
- Bundesregierung, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt: Sportfördergesetz im Deutschen Bundestag beschlossen, Juli 2026 (10. Juli 2026)bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/Primärquelle
- Deutsche Sporthilfe: Sportfördergesetz: Sporthilfe warnt vor Doppelstrukturen in der direkten Athletenförderung, 24. Juni 2026 (24. Juni 2026)presseportal.de/pm/51413/6301034Tier 2
Laut Die Leistungsträger
„Der Bundesrat berät das Sportfördergesetz in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 unter Tagesordnungspunkt 5. Der Bundestag hatte das Gesetz am 10. Juli 2026 mit 519 zu 43 Stimmen beschlossen. Kern ist die Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig, die 2027 starten soll.“
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